19. Januar 2022

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2023 (AGB) und Vereinbarungen der digimatik GmbH
zwischen dem Auftragnehmer digimatik GmbH, Schildbach 51, 8230 Hartberg
und dem Auftraggeber:

Präambel
Die digimatik GmbH (im Folgenden digimatik) ist berechtigt, Verträge mit Dritten über die Nutzung und Aktualisierung der digimatik-Programme abzuschließen. Der nachfolgende Vertrag regelt die entgeltliche Überlassung von digimatik-Programmen zur Nutzung durch den Anwender sowie die Erbringung von Support- und Sicherheits- Aktualisierungen durch digimatik.

Definitionen
1.1. digimatik-Programme: Die bei der Bestellung ausgewählten digimatik-Programme und Module.
1.2. Modul: Eine Untereinheit bzw. eine größere Funktionalitäterweiterung zu den digimatik-Programmen.
1.3. digimatik technisches Blatt: Auflistung der technischen Anforderungen an die vereinbarte Systemumgebung.
1.4. Preisliste für das Nutzungsmodell: Aktuelle Aufstellung der durch den Anwender zu entrichtenden Benutzungsgebühren. Die Preisliste kann jährlich durch digimatik an Gebührenänderungen angepasst werden.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben in Euro und ohne Mehrwertsteuer.
1.5. Lizenzcode: Berechtigungscode, der die Lauffähigkeit der digimatik-Programme ermöglicht. Ohne Lizenzcode ist kein digimatik-Programm lauffähig.
1.6. digimatik-Zugangsdaten: Ermöglicht die Lauffähigkeit der digimatik-Programme.
1.7. Vertrags-Systemumgebung: Hard- und Software des Anwenders, auf der die digimatik-Programme zur Anwendung kommen. Die Vertrags-Systemumgebung umfasst die Arbeitsplätze, das Netzwerk und dessen Server, sowie die Betriebssysteme und muss den Bedingungen der Anforderungen des Pflichtenhefts von digimatik entsprechen.
1.8. Arbeitsplatz: Eine Rechnereinheit, die zum Betrieb des Unternehmens vom Anwender gehört, auf der die digimatik-Programme vom Anwender genutzt werden und der sich am Lizenzstandort befindet.
1.9. Benutzerdokumentation: Technische Darstellung und Benutzerhilfe zu den digimatik-Programmen in Form eines Handbuches für den Benutzer.
1.10. Versionsnummer: Jede Aktualisierung von digimatik und Softwarehersteller vom Auftraggeber.

Vertragsgegenstand
2.1. Unsere Angebote gelten als freibleibend.
2.2. Die Gültigkeit der Angebote können wir maximal 30 Tage gewähren.
2.3. Gegenstand dieser Vereinbarung sind die digimatik-Programme laut Bestellung samt Benutzerdokumentation.
2.4. Weitere Leistungen, wie insbesondere Dienstleistungen im Bereich der (Ein-)Schulung sind nicht Vertragsgegenstand und müssen gesondert beauftragt und entlohnt werden. Für digimatik besteht keine Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Dienstleistungen.
2.5. Die Software wird im Objektcode auf Datenträgern oder in elektronischer Form geliefert; der Quellcode ist nicht Teil des Vertragsgegenstandes.
2.6. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware und Software Eigentum der digimatik. Dieser Eigentumsvorbehalt ist vom Auftraggeber Dritten gegenüber zu kennzeichnen.

Entgelt und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Höhe der jährlichen Nutzungsgebühr sowie einer allfälligen Einrichtungsgebühr ergibt sich aus der Bestellung in Verbindung mit der jährlich Preisliste für das Nutzungsmodell. Das Entgelt ist im vereinbartem Intervall mit digimatik im Voraus zu bezahlen.
3.2. Die Nutzungsgebühr wird nach dem Index der Verbraucherpreise 2005 (VPI 2005) oder dem an dessen Stelle tretenden Index – berechnet von der Bundesanstalt Statistik Austria – wertgesichert. Basis für die Wertsicherung ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl.
3.3. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass es durch umfassende Aktualisierungen zu einer wesentlichen technischen Verbesserung der digimatik-Programme und zu einem Mehrwert für den Anwender bei der Nutzung der digimatik-Programme kommen kann. Aus diesem Grund ist digimatik – unabhängig von der Wertsicherung gemäß Punkt 3.2. – berechtigt, eine jährliche Valorisierung der Nutzungsgebühr um maximal 5 % vorzunehmen. Die vorgenommene Valorisierung der Nutzungsgebühr wird dem Anwender jährlich auf der neu verlautbarten Nutzungsmodell-Preisliste mitgeteilt.
3.4. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages wird die – für das aktuelle Kalenderjahr auf Basis der Nutzungsmodell-Preisliste aliquot berechnete – jährliche Nutzungsgebühr für den Zeitraum bis zum Ende des Kalenderjahres im Voraus sofort durch den Anwender zur Zahlung fällig.
3.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch digimatik. Wird die ausgewiesene Zahlungsfrist überschritten, kommt es zur ersten Mahnung. digimatik ist zur Berechnung von Verzugszinsen in der in §352 UGB bezeichnenden Höhe sowie von Mahnspesen und Inkassokosten (einschließlich der Kosten anwaltlicher Mahnschreiben) berechtigt. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlung berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten unverzüglich einzustellen, ohne dass der Auftraggeber den Einwand der „Unzeit“ erheben könnte oder aufgrund der Einstellungen der Arbeiten Schadensersatzansprüche geltend machen könnte. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt.
3.6. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von digimatik möglich. Ist digimatik mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des Software-Preises zu verrechnen.

Datenhosting
4.1. Speichert digimatik vereinbarungsgemäß die Daten des Kunden auf seinem Server, so endet die Verpflichtung zur Datenspeicherung 14 Tage nach Beendigung. Die letzte Datensicherung im Format „.fmp12“ wird dem Kunden zum Download über eine Frist von 14 Tagen zur Verfügung gestellt.

Rechtseinräumung
5.1. digimatik räumt dem Anwender eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der digimatik-Programme für die Zwecke des Unternehmens des Anwenders im festgelegten Umfang ein.
5.2. Der Anwender erklärt sich mit dem festgelegten Nutzungsumfang sowie der zeitlich begrenzten Kontrolle aller Funktionalitäten innerhalb von 14 Tagen ab der Fertigstellung durch digimatik einverstanden.

Grenzen und Schutz der digimatik-Programme
6.1. Der Anwender ist nur zum unternehmensinternen Gebrauch der digimatik-Programme auf der festgelegten Anzahl an Arbeitsplätzen in der Vertragssystemumgebung berechtigt. Der Anwender hat Veränderungen bei bzw. einen Wechsel der Vertragssystemumgebung schriftlich an digimatik zu melden. digimatik kann bestimmte Bestandteile der Vertragssystemumgebung ablehnen, wenn sie nicht den technischen Anforderungen entspricht (siehe „digimatik Technisches Blatt“). Der Anwender hat bei Veränderungen bzw. beim Wechsel der Vertragssystemumgebung die digimatik-Programme auf der ausgetauschten Vertragssystemumgebung vollständig und unwiederbringlich zu löschen.
6.2. Die Zurverfügungstellung der digimatik-Programme durch den Anwender an Dritte, etwa im Wege der Vermietung, ist nicht gestattet. Die Weitergabe der digimatik-Programme an Dritte und/oder die Vergabe von Sublizenzen ist dem Anwender untersagt.
6.3. Der Anwender ist berechtigt, die Benutzerdokumentation oder Teile hiervon nur für unternehmensinterne Zwecke zu vervielfältigen, aber nicht berechtigt, diese an dritte Personen herauszugeben.
6.4. Der Anwender ist nicht berechtigt, vorgesehenen Änderungen an den digimatik-Programmen vorzunehmen.
6.5. Der Anwender ist nicht berechtigt die digimatik-Programme zu vervielfältigen. Mit dem Installieren der Programme auf der Systemumgebung wird die Original-Programm-CD von digimatik zur Sicherungskopie, weitere Kopien der CD sind nicht zulässig.
6.6. Zum Schutz der digimatik-Programme vor unbefugten Zugriffen Dritter sind die digimatik-Programme an die Vertrags-Systemumgebung gebunden und dürfen nur auf dieser verwendet werden. Eine Veränderung bzw. ein Wechsel der Vertragsumgebung ist nur unter Berücksichtigung von Punkt 6.1. möglich. Zur Sicherung der Bindung an die Vertrags-Systemumgebung und zur laufenden Verbesserung der digimatik-Programme erklärt sich der Anwender damit einverstanden, dass die digimatik-Programme während ihrer Aktualisierung (siehe Punkt 8.) folgende Daten an einen digimatik-Server übermitteln und diese von digimatik gespeichert werden:
Für sämtliche übermittelten Daten gelten Punkt 7.2. und 7.3. dieses Vertrages.

Geheimhaltung und Datenschutz
7.1. Der Anwender wird die digimatik-Programme und die Benutzerdokumentation sowie Kopien hiervon und die Zugangsdaten gegen einen unberechtigten Zugriff sicher aufbewahren und die notwendigen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese Personen zugänglich werden, die nicht zur Nutzung der digimatik-Programme berechtigt sind.
7.2. Die Vertragspartner und deren Mitarbeiter haben die ihnen – im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit aufgrund dieses Vertrages – bekannt werdenden Arbeitsergebnisse und geschäftlichen Angelegenheiten, Vorgänge, Daten und Informationen, auch betreffend die Klienten des Anwenders, geheim zu halten und dürfen diese weder direkt noch indirekt für sich oder Dritte verwenden, ausgenommen zur Erfüllung der Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrages.
7.3. Die Vertragspartner sowie deren Mitarbeiter werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes über Datensicherheitsmaßnahmen und Datengeheimnis einhalten.
7.4. Um Datenverlust zu vermeiden, verpflichtet sich der Anwender, die von ihm verwendeten Daten täglich auf eigene Datenträger zu sichern.

Aktualisierung der digimatik-Programme
8.1. Wird auf Grund von technischen Änderungen oder sonstigen Gründen (insb. gesetzlichen Anforderungen) eine Neuentwicklung des betreffenden Programms erforderlich, so erfolgt der Umstieg auf das neue Programm nicht im Rahmen des Update-Services sondern ist gesondert abzugelten.
Vertragsgegenstand ist jeweils die aktuelle Version der digimatik-Programme. Der Anwender verpflichtet sich daher, jede neue Version zu installieren.
digimatik wird die Höhe dieser Abgeltung aufgrund der tatsächlich angefallenen Kosten für die Umstellung, insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklungskosten und der konkreten Anzahl der Kunden für dieses neue Programm transparent und angemessen zu gestalten.
8.2. Die Aktualisierung umfasst jede Überarbeitung, Änderung oder Verbesserung der digimatik-Programme oder nur einzelner Module zu folgenden Zwecken:
8.2.1. Die – zum Vertragsabschluss – im Programm enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.
8.2.2. Entsprechende Aktualisierung der Benutzerdokumentation.
8.3. Folgende Leistungen sind nicht von der Aktualisierungsleistung der digimatik umfasst und werden von digimatik nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt erbracht (keine Verpflichtung für digimatik):
8.3.1. Wiederherstellung verlorener oder mangelhaft gewordener Daten.
8.3.2. Aktualisierungen betreffend der Software (u.a. Betriebssystem, Datenbankprogramm), der Systemumgebung oder solche Aktualisierungen, die durch Änderungen der Hardware oder der Systemumgebung notwendig werden.
8.3.3. Die Behandlung von Fehlern und Problemen, die nicht mit den digimatik-Programmen zusammenhängen, zB. Einstellung der Drucker, Netzwerkprobleme usw.
8.3.4. Die Beseitigung von Fehlern, (Daten-)Verlusten und Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Anwender entstehen.
8.3.5. Die Erweiterungen der Programme hinsichtlich zusätzlicher und/oder neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen. Das Wahlrecht für den Umfang der Erweiterungen liegt bei digimatik.
8.4. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass für bestimmte neue Programmversionen die Nachrüstung der Vertragssystemumgebung sowie eine Nachinstallation von Betriebssystemerweiterungen/Datenbanksystemen erforderlich sein können.
digimatik behält sich vor, umfassende Neuerungen und Funktionserweiterungen der digimatik-Programme, die auf neuen Erkenntnissen beruhen, als gesonderte digimatik-Programme oder Module dem Anwender zur Nutzung anzubieten. Erwirbt der Anwender das Nutzungsrecht für ein neues Programm oder ein neues Modul, so gilt Punkt 5.2. dieses Vertrages. Lehnt der Anwender den Erwerb der technisch notwendigen Subsysteme oder der technisch notwendigen digimatik-Module ab, so ist digimatik berechtigt, den Nutzungsvertrag mittels eingeschriebenen Briefes unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Quartalsende aufzulösen.
8.5. digimatik behält sich vor, Fehler der digimatik-Programme, die nicht der unter Punkt 10. geregelten Gewährleistung unterliegen, im Rahmen der nächsten Aktualisierung zu berichtigen.

Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistung dieses Punktes findet keine Anwendung, wenn das Verhalten des Anwenders, sowie durch vom Anwender in eigener Verantwortung durchgeführte Änderungen und/oder Ergänzungen der Software (beinhaltend auch die Verbindung mit den Arbeitsergebnissen Dritter) verursacht wird.
9.2. digimatik leistet Gewähr, die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der aktuellen Version der digimatik-Programme (siehe Punkt 8.1.) auf der vereinbarten Systemumgebung – gemäß des Pflichtenheftes während der Dauer dieser Vereinbarung ohne gesonderte Berechnung aufrecht zu erhalten und Mängel der digimatik-Programme binnen angemessener Frist zu beheben. Als Mangel in diesem Sinne gilt dabei jede Abweichung von den gewöhnlich vorausgesetzten oder ausdrücklich, insbesondere im Pflichtenheft vereinbarten Eigenschaften der Software. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass zu keinem Zeitpunkt Fehler oder Funktionsstörungen auftreten. digimatik übernimmt daher keine Gewährleistung, dass die digimatik-Programme jederzeit vollständig störungsfrei auf der vereinbarten Systemumgebung funktionieren.
9.3. Soweit ein Mangel durch die neuerliche Installation der Software behoben werden kann, ist der Anwender verpflichtet, die Mangelbehebung durch eine Neuinstallation zu akzeptieren, soweit er keine – dem entgegenstehenden – gewichtigen Gründe geltend machen kann. Die Kosten einer allfälligen Neuinstallation gehen zu Lasten des Anwenders.
9.4. Der Anwender verliert sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, wenn er die Software eigenmächtig ändert oder bearbeitet.
9.5. Der Anwender wird sowohl die erste Version als auch sämtliche aktualisierten Versionen der digimatik-Programme sowie die Benutzerdokumentation innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung durch digimatik auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen. Soweit im Rahmen der Untersuchung Mängel festgestellt werden, ist der Anwender verpflichtet, diese digimatik unverzüglich (längstens binnen eines Werktages ab Kenntnis) schriftlich bekannt zu geben. Für erkennbare Fehler, welche durch den Anwender nicht entsprechend gerügt werden, übernimmt digimatik keine Gewährleistung.
9.6. Da die Aktualisierung der Software in diesem Vertrag inkludiert ist und die jeweils aktuelle Version den Vertragsgegenstand darstellt, bezieht sich die Gewährleistung jeweils ausschließlich auf die aktuelle Version der digimatik-Programme. digimatik ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die vorhergehenden Versionen der digimatik-Programme, die eine niedrigerer Versionsnummer als die aktuelle Version aufweisen, in brauchbarem Zustand zu erhalten. Treten Fehler in früheren Versionen der digimatik-Programme auf, so hat der Anwender bei diesen Fehlern kein Recht auf Gewährleistung.
9.7. Stellt sich erst nachträglich heraus, dass eine Leistung von digimatik nicht als Gewährleistung zu qualifizieren ist, kann digimatik dem Anwender für die erbrachten Leistungen ein gesondertes Entgelt in Rechnung stellen.

Schadensersatz
10.1. Für Schäden, die durch die Anwendung der digimatik-Programme auftreten, haftet digimatik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatz aufgrund des Verlustes von Daten ist ausgeschlossen, wenn der Anwender die Daten nicht täglich auf eigenen Datenträgern gesichert hat (siehe Punkt 7.4.) bzw. – entgegen Punkt 6. – Änderungen an den digimatik-Programmen vorgenommen hat.
10.2. Die Haftung von digimatik für entgangene Gewinne, erwartete Ersparnisse, mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, für Schäden an aufgezeichneten Daten, sowie für Aufwendungen der Wiederbeschaffung verloren gegangener Daten ist ausgeschlossen.
10.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Mangelbehebung von Dritten, auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen.

Dauer des Vertrages
11.1. Dieser Vertrag endet stets am 31. Dezember. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er vorher nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt wird.
11.2. digimatik kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung mittels eingeschriebenen Briefes auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
Jede schwere Vertragsverletzung oder wiederholte leichte Vertragsverletzungen durch den Anwender, sofern trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung der vertragsgemäße Zustand nicht binnen angemessener Frist wieder hergestellt wird.
Die Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Anwenders oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
Die Unterlassung der fristgerechten Zahlung der jährlich im Voraus zu entrichtenden Nutzungsgebühr durch den Anwender trotz Mahnung unter Setzung einer 7-tägigen Nachfrist und/oder der Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung durch den Anwender. Die Ablehnung der Auszahlung aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung durch die Bank des Anwenders.

Sonstiges
12.1. Anwendbares Recht: Auf die gegenständliche Vereinbarung kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, zur Anwendung.
12.2. Gebühren: Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren werden vom Anwender getragen.
12.3. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Hartberg-Fürstenfeld vereinbart.
12.4. Schriftformerfordernis: Diese Vereinbarung ist abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien ist ausgeschlossen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Erklärungen eines Vertragspartners betreffend die Änderung oder Auflösung des Vertrages sowie die Rücktrittserklärung des Anwenders haben an den Vertragspartner mittels eingeschriebenen Briefes zugestellt zu werden. Technische Anfragen und Auskünfte, die im Rahmen der Aktualisierung des Supports gestellt und beantwortet werden, können per E-Mail erfolgen.
12.5. Salvatorische Klausel: Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.